b) Geeignete Kreditinstitute im Sinne der Nummer 18 Buchstabe b sind nur private und öffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit Sitz in einem Staat des EWR, die der Richtlinie 2013/36/EU vom 26. Juni 2013, die zuletzt durch die Richtlinie 2014/59/EU vom 12. Juni 2014 geändert worden ist, unterliegen und deren Anforderungen erfüllen. Welche Kreditinstitute unter diese Richtlinie fallen, kann dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft entnommen werden.
Schuldschein Privat Vordruck Pdf 11
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